
Kapitel 02 – Finanzwirtschaftliche Ziele von Herrn Meyer und Frau Müller
3. März 2021In diesem Kapitel geht es um wichtige Begriffe und Definitionen, die meist als langweilig und „trocken“ empfunden werden. Allerdings sind sie für das weitere Verständnis wichtig, da man z.B. den Verschuldungsgrad (FK/EK) einer Unternehmung nicht berechnen kann, wenn man nicht weiß, welche Beträge zum Eigen- und zum Fremdkapital zuzurechnen sind. Ähnliches gilt z.B. für den WACC, der „später“ zum Diskontieren benötigt wird. Über Zinssätze und Zinszahlungen werden wir noch oft schreiben. Da sollte klar sein, was sich dahinter versteckt.
Aufgabe 1.1
Was versteht man unter dem Gesamtvermögen und wie setzt es sich zusammen?
Das Gesamtvermögen ist die Summe aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen, also das gesamte Vermögen der Unternehmung. Bei Taxi M&M zählen zum Anlagevermögen die Gebäude, das Grundstück, die Taxis, aber auch die Inneneinrichtung des Büros. Zum Umlaufvermögen rechnen die Werkzeuge, das gelagerte Öl für den Ölwechsel, die Vorräte an Reifen und die Forderungen der Unternehmung z.B. gegenüber der Bank (die Einlagen von Taxi M&M stellen Forderungen gegenüber der Bak dar) sowie gegenüber Kunden, die noch nicht bezahlt haben. Das Gesamtvermögen ist also die Summe aus Sach- und Geldvermögen der Unternehmung, also die Summe aller Aktiva und ist deshalb auf der Aktivseite der Bilanz zu finden. Zum Sachvermögen zählt auch das immaterielle Vermögen (z.B. Patente) einer Unternehmung (vgl. Tabelle 1.2 auf Seite 24)
Die Unterscheidung von Anlage- und Umlaufvermögen ist nicht immer trennscharf. Oft sind es bilanzrechtliche Vorschriften. Z.B. müssen Wirtschaftsgüter bis 250€ (2021) nicht aktiviert und abgeschrieben werden, insofern zählen sie alle nicht zum Anlage-, sondern zum Umlaufvermögen und sind Aufwand, der im Jahr der Anschaffung angefallen ist. Etwas salopp könnte man auch sagen, dass das Anlagevermögen (längerfristig) gebraucht wird, während das Umlaufvermögen eher verbraucht (kurz- bis mittelfristig) wird. Deutlicher wird diese Unterscheidung, bei Unternehmen die Güter produzieren. Der Bäcker lagert Mehl (Umlaufvermögen), um es bei der Herstellung von Brot und Brötchen zu verbrauchen. Hierzu gebraucht er einen Backofen (Anlagevermögen). Eine Brauerei lagert Hopfen (Umlaufvermögen), um ihn bei der Produktion von Bier zu verbrauchen. Die Gärung findet im Braukessel (Anlagevermögen) statt, den man zur Herstellung von Bier gebraucht.
Vgl. auch Abschnitt 1.2 im Buch
Aufgabe 1.2:
Findet Ihr auf Seite S. 41 des Buches
Vgl. auch Abschnitt 1.2 im Buch
Aufgabe 1.3:
Was heißt Eigen- und Fremdkapital und wie unterscheiden sich beide?
Vgl. auch Abschnitt 1.2 im Buch
Aufgabe1.4:
Findet Ihr wieder auf Seite S. 41
vgl. hierzu auch die Tabelle 1.2 und den folgenden Text
Aufgabe 1.5:
Besonders langweilig erscheinen zunächst die Begriffe „Bestands- und Stromgrößen“. Man muss sie aber jederzeit unterscheiden können, um keine Fehler zu machen.
Stromgrößen sind Zeitraumgrößen. Sie können nur für einen Zeitraum gemessen werden. So eine Größe sind die Investitionen. Wurden z.B. in einem Jahr 100.000€ investiert (Bruttoinvestition) und 80.000€ desinvestiert (Abschreibungen), dann betragen die Nettoinvestitionen 20.000€ in diesem Jahr. Bei einigen Stromgrößen gibt es einen direkten Zusammenhang zu den Bestandsgrößen:
Betrug das Sachvermögen zu Beginn dieser Periode 300.000€, dann ist es am Periodenende um 20.000€ (die Nettoinvestitionen) auf 320.000€ gewachsen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine reine Stromgrößenrechnung, die meist für ein Jahr erstellt wird. Der Kauf von Winterreifen (Investition in die Vorräte) spiegelt sich im Aufwand wider.
Umsätze als Stromgrößen haben hingegen keine Verbindung zu Bestandsgrößen.
vgl. Abschnitt 1.4 und auch 1.8
Aufgabe 1.6:
Wie kann die Verzinsung eines Anlage- oder Kreditbetrags in den Wirtschaftswissenschaften auch bezeichnet werden?
Anmerkung:
Vorsicht beim Berechnen von Mittelwerten von unterschiedlichen Zinssätzen: Bekommen wir im ersten Jahr für unseren Anlagebeitrag in Höhe von 200€ einen Zinssatz von 50% und verlieren im zweiten 50%, könnte man meinen, dass sich das ausgleicht 50% + (-50%) = 0%. Tatsächlich ist es aber so, dass unser Anlagebetrag nach einem Jahr auf 300€ (50% · 200€ = 100€) steigt, um im nächsten Jahr auf 150€ zu fallen.
Vgl. hierzu Abschnitt 1.7 unter „Zins, Zinssatz, Zinsen und Zinszahlungen“
Aufgabe 1.7:
Findet Ihr wieder auf Seite S. 41
Eine Zinszahlung ZZ ergibt sich aus der Multiplikation des anfänglichen Anlagebetrags ABt mit dem Zinssatz i (und genaugenommen der Anlagedauer). Ist diese Anlagedauer oder Anlageperiode genau ein Jahr (also 1), dann braucht man sie nicht beachten.
Es gilt also ZZ = i ·Anlagedauer · ABt
In unserem Beispiel aus Aufgabe 6 also 5% pro Jahr · 1 · 200€ = 10€ = ZZ
Legen wir den Betrag nur für eine halbe Periode an, ergibt sich: 5% pro Jahr · 1/2 · 200€ = 5€ = ZZ.
Vgl. hierzu Abschnitt 1.7 unter „Zins, Zinssatz, Zinsen und Zinszahlungen“
Aufgabe 1.8:
Findet Ihr auch auf Seite S. 41
Der Zinsfaktor ist eine Rechengröße, die verhindert Fehler zu machen. Der Zinsfaktor q ergibt sich aus der Addition des Zinssatzes mit einer schlichten 1: q = (1 + i) und erleichtert das Rechnen ungemein.
Nehmen wir hierzu eine Anlagezeitraum von 2 Jahren (Periode = 2) und die Werte aus Aufgabe 7.1
Nach einem Jahr ist unser Anlagebetrag ABt 200€ auf 210€ (ABt+1) gewachsen. Nun bekommen wir im zweiten Jahr nicht nochmal 10€, sondern mehr, weil wir ja 210€ und nicht 200€ anlegen. Also wachsen die 210€ um 210€ · 5% = 10,50€ auf 220,50€ (ABt+2)
Es gilt also: ABt+2 = ABt+1 + ABt+1 · i. oder, wenn man ABt+1 ausklammert: ABt+2 = ABt+1 · (1+i). Hier taucht der Zinsfaktor q von ganz alleine auf.
Für ABt+1 gilt entsprechend: ABt+1 = ABt · (1+i).
Setzen wir dies in ABt+2 = ABt+1 · (1+i) ein, erhalten wir: ABt+2 = ABt · (1+i) · (1+i) oder
ABt+2 = ABt · q · q = ABt · q2
Nun müssen wir nicht mehr jeden Schritt einzeln rechnen.
Legen wir für 3 Jahre an, müssen wir nur noch q3 ausrechnen: 1,053 erhalten wir 1,157625. Nach drei Jahren ist unser Anlagebetrag von 200€ auf 231,525€ gewachsen. Der Zinsfaktor ist eine Rechenvereinfachung. Gleichzeitig sehen wir, dass der Zinssatz eine Wachstumsrate ist: Der Anlagebetrag wächst jedes Jahr um 5%.
Vgl. auch Abschnitt 1.8
Aufgabe 1.9:
Findet Ihr auch auf Seite S. 41
Vgl. auch Abschnitt 1.11.
Aufgabe 1.10:
Findet Ihr auch auf Seite S. 41
Vgl. auch Abschnitt 1.11